Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines: Der Auftrag unterliegt unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von Dienstleistungen gemäß § 34a Gewerbeordnung. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Bedingungen für eine kurzfristige Zusammenarbeit geregelt werden. Sinn dieser Vereinbarung ist auch, für die Zusammenarbeit einen vertraglichen Rahmen zu schaffen, auf dessen Grundlage Einzelaufträge ausgeführtt werden können.

Sollte es sich Abzeichen das der Auftrag ein langfristiger Auftrag wird, so sind die Parteien verpflichtet schnellstmöglich einen Dienstleistungs- bzw. einen Werksvertrag zu schließen.

Vertragsänderungen oder Ergänzungen auch mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf die Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

Während der Vertrags Laufzeit (für Kurzzeit Aufträge also Einzel Aufträge) besteht nur die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

Die Firma EBÜ sichert zu, dass sie ihre Geschäfte nach den Grundsätzen eines ehrbaren Kaufmannes führt. EBÜ garantiert und weist bei Bedarf nach, dass sie die behördliche Erlaubnis gemäß §34a GewO alle zur Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Genehmigungen besitzt und diese während der Vertrags-laufzeit aufrechterhält. Sie sichert zu, dass von ihr alle gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern erfüllt werden. Die Firma EBÜ sichert weiterhin zu, dass sie lediglich ausgebildetes und geeignetes Personal bei der Auftragsabwicklung einsetzt. Zur Auftragsabwicklung dürfen geeignete Kooperationspartner eingesetzt werden.

Die Firma EBÜ stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter keine Informationen an Dritte weitergeben, die im Rahmen der Vertragsausführung bekannt werden. Die Firma EBÜ hat ihre Mitarbeiter entsprechend schriftlich dazu verpflichtet.

Ein Weisungsrecht des Kunden gegenüber Mitarbeitern der Firma EBÜ besteht nur bei Gefahr im Verzug.

Die Parteien verpflichten sich, keine direkten oder indirekten Abwerbungsversuche ihrer Mitarbeiter vorzunehmen.

Auftragsabwicklung: Der Kunde teilt der Firma EBÜ per Auftragsanforderung folgendes mit: die Aufgabe, den Zeitrahmen, die Dienstzeiten, die Besonderheiten und um welche Art und welches Objekt es sich handelt. EBÜ erstellt dann ein frei bleibendes Angebot. Mit dem Zurücksenden der unterschriebenen Auftragserteilung (das Formular liegt dem Angebot bei) durch den Kunden hat der Vertrag seine Gültigkeit.

Die Firma EBÜ erstellt wie aus der Auftragsanforderung ersichtlich eine Dienstanweisung. Die Dienstanweisung sendet EBÜ dem Kunden zu, der sie dann seinerseits unterschrieben an EBÜ zurücksendet. Änderungen der Anweisung sind durch Absprache möglich. Die erst Ausführung oder die geänderte und von beiden Vertragsparteien unterschriebene Dienstanweisung kommt dann zum Einsatz.

Beanstandungen jeglicher Art sind der Firma EBÜ unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gemeldete Beanstandungen werden von EBÜ in einer angemessenen Frist beseitigt.  Wird durch höhere Gewalt oder Streik die Ausführung des Wachdienstes unmöglich, ruhen für die Dauer dieser Behinderung die beiderseitigen Verpflichtungen. Der Vertrag bleibt aber weiterhin in seiner festgelegten Form im vollen Umfang gültig. Der Kunde informiert die Firma EBÜ unverzüglich schriftlich bei Eintritt eines Schadenfalles.

Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Firma EBÜ unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zu Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Auch der Kunde wird die Firma EBÜ mit entsprechenden Informationen im Schadensfall unterstützen. Der Kunde wird der Firma EBÜ nach vorheriger Abstimmung Zugang zu bzw. Einsicht in sämtliche Unterlagen die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehen, gewähren.

Versicherung: Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet die Firma EBÜ nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden, leicht oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen Ihrer Betriebshaftpflicht bis zu folgenden Summen: 


• Personenschäden: 5.000.000,00 €

• je Sachschaden: 5.000.000,00 €

• abhanden gekommene Sachen: 250.000,00 €

• reine Vermögensschäden: 5.000.000,00 €

• Schlüsselverlust: 250.000,00 €

• Für Umweltschäden (USV): 1.000.000,00 €

Zahlungsziel / Zahlungsvereinbarungen: Zahlungen per Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Kunde stimmt zu, dass die Firma EBÜ 10,00 € pro Mahnschreiben in Rechnung stellt.

Ist eine sofortige Zahlung vereinbart hält sich die Firma EBÜ vor, sollte kein Zahlungseingang auf deren Konto verzeichnet sein den Auftrag nicht auszuführen. Dann werden 50% des kalkulierten Entgeltes in Rechnung gestellt.

Sollten Aufträge innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn gekündigt werden sind 25% des Auftragsvolumens an Stornogebühren fällig.

Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst 24 Stunden vor dem vereinbarten Auftragsbeginn erfolgen, so ist die Firma EBÜ berechtigt, 50% des Entgeltes vom Auftragsvolumen in Rechnung zu stellen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

Meinungsverschiedenheiten: Für alle im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Mannheim.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seine Bestandteile unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung herbeizuführen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am weitest gehenden entspricht.